PM Nr. 122/07 vom 18.04.2007
Zu den aktuellen Äußerungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen Terror nicht gelten könne, und dass er Informationen, für die nicht garantiert werden könne, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden, nutzen würde, erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen:
"Innenminister Schäuble operiert weit jenseits der Verfassung, wenn er die Unschuldsvermutung bei Verdächtigten außer Kraft setzen will. Und er erweist sich als gelehriger Schüler von Folterbefürwortern und als Kooperationspartner von schlimmen Diktatoren, wenn er unter Folter erpresste Informationen verwerten will. Mit seinen Äußerungen schafft Schäuble die Nachfrage für Folterinformationen.“ Mehr »